Menschenrechte haben auch bei Demenz zu gelten!
Thema: Gesundheit, News
Zu viele Medikamente, zu wenig Freiheit?
Was die Nationale Folterkommission in Pflegeeinrichtungen aufdeckt – und was dort getan werden muss.
Warum in aller Welt besucht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) Schweizer Pflegeinstitutionen? Ich konnte es kaum glauben, bis ich Berichte auf deren Homepage las. Es gehe um die Überprüfung der Lebens- und Versorgungsbedingungen in Einrichtungen der Alterspflege, Themen also, die für ältere Menschen sehr wichtig sind.
Der jüngste Besuch eines hiesigen Alters- und eines Demenzzentrums datiert von 2024.
Schwerpunkte der Überprüfung
Die Kommission untersuchte insbesondere folgende Aspekte:
• Lebens- und Aufenthaltsbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner
• Einsatz und Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen
• Beschwerde- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohner
• Gewaltprävention
• Medizinische und pflegerische Versorgung
Während des zweitägigen Besuchs wurden Gespräche mit Bewohnenden, Mitarbeitenden und Leitungen geführt sowie relevante Dokumente geprüft.
Dabei wurde in verschiedenen Bereichen dringender Handlungsbedarf festgestellt:
1. Freiheitsbeschränkende Massnahmen
Im besuchten Demenzzentrum werden offenbar oft Maßnahmen eingesetzt, welche die Bewegungsfreiheit der Patientinnen und Patienten stark einschränken – z. B. spezielle Decken oder Bettgitter, um das Aufstehen oder Weglaufen zu verhindern.
Die Kommission fordert, dass solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen möglichst gar nicht mehr angewendet werden.
2. Medikamenten-Checks
Viele Bewohnende erhalten laut Bericht sehr viele Medikamente – teilweise über zehn verschiedene täglich. Besonders problematisch sind Beruhigungsmittel und bestimmte Psychopharmaka, die oft Nebenwirkungen haben und die geistige Klarheit der Betroffenen verschlechtern können.
Die Kommission warnt davor, Medikamente nur zur „Beruhigung“ einzusetzen, ohne die Zustimmung der Betroffenen oder deren Angehörigen einzuholen. Hier brauche es mehr Transparenz und Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften und Apothekern.
3. Betreuung, vor allem nachts
Viele Bewohnende sind schwer dement. Wegen des Mangels an qualifiziertem Pflegepersonal erhalten die Erkrankten vor allem nachts oft nicht die Betreuung, die sie bräuchten.
Die Kommission fordert daher mehr speziell geschultes Personal, das sich rund um die Uhr um die PatientInnen kümmern kann.
4. Schmerz- und Sturzmanagement
Weiter bemerkte die Kommission, dass in den besuchten Institutionen klare Konzepte zur Vorbeugung von Stürzen, zur Erkennung von Verwirrtheitszuständen (Delir) sowie auch zur systematischen Schmerzerfassung fehlten. Hier muss dringend nachgebessert und das Personal besser geschult werden, so der Befund der Kommission.
5. Gewaltprävention
Trotz Vorfällen verbaler und körperlicher Gewalt zwischen Bewohnenden oder gegen Mitarbeitende besteht kein umfassendes Konzept zur Gewaltprävention.
Damit die Patientinnen und Patienten in einer geschützten Umgebung leben können, brauchen alle Beteiligten klare Regeln. Das Personal braucht Schulungen, wie man Gewalt vermeidet und richtig darauf reagiert, mahnt die Kommission.
FAZIT
Die NKVF zeigt wesentlichen Verbesserungsbedarf auf. Alle haben das Recht auf eine sichere, respektvolle und würdevolle Pflege. Freiheitsbeschränkende Massnahmen müssen immer gut begründet und so schonend wie möglich eingesetzt werden. Medikamente dürfen nicht dazu dienen, Pflegebedürftige ruhigzustellen, ohne dass Betroffene oder ihre Angehörigen zustimmen. Und vor allem braucht es genügend qualifizierte Menschen in Betreuung und Pflege – auch nachts.
Unbeantwortet bleibt allerdings die folgende Frage:
Warum braucht es die Intervention der Nationalen Anti-Folterkommission? Ist die Aufsicht über die Qualität von Betreuung, Pflege und Sicherheit in Institutionen mit Demenz-PatientInnen nicht eigentlich Sache der Kantone?
8. Juli 2025 Bea Heim, Präsidentin VASOS