Bundesrat enttäuscht bei Palliative Care
Thema: Gesundheit, News
Wir brauchen klare Rahmenbedingungen
Vier Jahre nach der Überweisung der Motion «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» liegt endlich der Bericht des Bundesrats vor. Die Erwartungen waren hoch – das Ergebnis ist ernüchternd. Weder der Wille für eine klare gesetzliche Grundlage noch verbindliche Finanzierungsmodelle finden sich darin. Statt konkreter Massnahmen enthält der Bericht nur Absichtserklärungen. Damit bleiben die bestehenden Versorgungslücken bestehen und die dringend nötige Stärkung der Palliativversorgung wird weiter verzögert.
Als Präsidentin von palliative.ch setze ich mich mit der Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» für eine solide gesetzliche und finanzielle Grundlage ein. Die Motion 20.4264 wurde vor über vier Jahren von beiden Räten mit klarer Mehrheit überwiesen. Sie beauftragte den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit allen Menschen am Lebensende schweizweit eine bedarfsgerechte Betreuung mit einer Lebensqualität für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit garantiert wird.
Der seit Sommer vorliegende Bericht des Bundesrats ist jedoch zu vage, um die nötigen strukturellen Veränderungen einzuleiten. Es fehlen konkrete Schritte zur Verankerung der Palliative-Care-Leistungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und verbindliche Finanzierungsmodelle. Ohne diese rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bleiben Versorgungslücken bestehen – insbesondere bei Hospizen und mobilen Palliativdiensten.
Wir fordern: erstens die klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care im KVG und die Erklärung dieser Leistungen als kassenpflichtig; zweitens schweizweit verbindliche Finanzierungsmodelle für spezialisierte Palliative Care und die Ausfinanzierung der allgemeinen Leistungen; drittens gezielte Massnahmen, um bestehende Versorgungslücken zu schliessen.
Die parlamentarische Initiative Jost «Palliative Pflege. Finanzierung klären» (24.454) zeigt, dass das Parlament den politischen Willen zur Stärkung der Palliativversorgung hat. Wir erwarten diesen Willen auch vom Bundesrat. Nur wenn Bund, Kantone und Tarifpartner gemeinsam eine Finanzierungsstrategie entwickeln und umsetzen, kann sichergestellt werden, dass alle Menschen in der Schweiz Zugang zu Palliative Care haben.
Mit meinen Kolleginnen und Kollegen der neu gegründeten Subkommission «Finanzierung Palliative Pflege» setze ich mich dafür ein, Erlassentwürfe zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Jost («Palliative Pflege. Finanzierung klären», 24.454) zu erarbeiten. Die Subkommission nimmt jetzt ihre Arbeit auf, nachdem sowohl die SGK des Nationalrates (16 zu 8 Stimmen) als auch der des Ständerates (10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) der Initiative zugestimmt haben. Ziel ist es, auf Basis der bisherigen Arbeiten des BAG, der Fachgesellschaft palliative.ch und ihren Partner*innen sowie – wo sinnvoll – des Bundesratsentscheids zur Finanzierung von Palliative-Care-Leistungen in Spitälern, Hospizen und im ambulanten Bereich einen tragfähigen Erlassentwurf zu entwickeln. In unsere Arbeit fliessen zudem internationale Erfahrungen, Forschungsergebnisse und weitere relevante Grundlagen ein. Das Parlament nimmt nun die Fäden selbst in die Hand.
Manuela Weichelt, Nationalrätin Zug
Präsidentin palliative.ch